Gesetzliche Änderungen

GF heißen jetzt AIFs (Alternative Investmentfonds) und werden künftig im Sinne des Anlegers wie Offene Fonds im KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) geregelt. Eine Fondsgesellschaft, die AIFs anbieten und verwalten will, benötigt zukünftig eine Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes als Weiterlesen…